Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel sind Fakten, die uns Tag für Tag in den Medien begegnen

 

Menschen mit den unterschiedlichsten Einschränkungen/Behinderungen können im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten diesen Bedarf  erfüllen.

Damit beginnt meine Tätigkeit als zertifizierte Arbeitsvermittlerin.

 

Was mache ich genau?

Kurz und knapp: ich suche und finde Arbeitsplätze, die den Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen entsprechen. Zu meinem Kundenkreis gehören Unternehmen, die meinen Leitgedanken mittragen. Für den Arbeitsplatz gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, die individuell ausgeschöpft werden können.

 

Grundvoraussetzungen sind die vorhandenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, die ich anhand von gezielten Fragestellungen in einem persönlichen Gespräch in meinem barrierefreien Büro mit den Bewerber/innen herausfinde.

 

Daraus erstelle ich ein Bewerberprofil, welches die Grundlage der Vermittlungstätigkeit darstellt.

Wichtig ist der transparente Umgang mit den körperlichen, psychischen und geistigen Einschränkungen. Hier werden ebenfalls mit ausführlichen Fragestellungen alle relevanten Bereiche angesprochen. Dabei liegt der Fokus auch auf eventuellen Arbeitsplatzänderungen bzw. besonderen technischen Hilfsmittel.

 

Wenn Sie diese beiden Punkte mit „JA“ beantwortet können, dann sollten Sie mich anrufen.

 

Seit 2008 soll die Inklusion in Deutschland umgesetzt werden. Dazu gehört auch die „Möglichkeit, mit der Berufstätigkeit seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können“ (Auszug siehe weiter unten).

Artikel 27 der UN-Konvention Auszug:

Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften.